Allgemeines

  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind bestandteil aller geschlossenen Verträge.
  • Der Vertrag spiegelt die im Vorfeld abgesprochenen Punkte wider:
    – Termin
    – Ort der Veranstaltung
    – Beginn und Ende der Dienstleistung
    – Catering
    – Gage

Wirksamkeit und Rücktritt vom Vertrag, Kündigung

– Der Vertrag wird mit Unterschrift rechtswirksam
– Das Angebot / Der Vertragsentwurf ist 21 Tage gültig. Sollte der Vertrag nicht innerhalb der 21 Tage unterschrieben zurückgesendet werden, verfällt das Angebot
– Bei Absage durch Krankheit, muss ein Nachweis der Krankheit vorgelegt werden.
– Bis 90 Tage vor der Veranstaltung ist eine Absage ohne Angaben von Gründen kostenfrei möglich. Danach werden die folgenden Stornogebühren fällig:
– weniger als 90 Tage vor Veranstaltung: 20% der Gage*
– weniger als 30 Tage vor Veranstaltung: 50% der Gage*
– weniger als 20 Tage vor Veranstaltung: 75% der Gage*
– weniger als 10 Tage vor Veranstaltung: 100% der Gage*
*abzüglich Anfahrt und Anlagenstellung

Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber zu einem Ersatzauftrag an einen anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt.

Kosten und Bezahlung

– Die Gage wird im Vertrag festgehalten.
– Kosten für Anfahrt und Anlagenstellung werden im Vertrag gesondert ausgewiesen.
– Die Berechnung der Gage erfolgt nach Kleinunternehmerregelung ohne MwSt.
– Die Bezahlung ist am Veranstaltungstag in Bar vor Beginn der Veranstaltung zu erledigen. Der Veranstalter erhält über die Bezahlung einen Nachweis (Rechnung/Quittung)

Behördliche Anmeldung

– Die Anmeldung bei den zuständigen Behörden (incl. GEMA u.a.) liegt in der Verantwortung des Veranstalters / der Veranstalterin * Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

Ausfall des DJ

– Ein Rücktritt seitens des DJ´s ist nur durch höhere Gewalt, Krankheit oder Unfall möglich. In diesem Fall wird der DJ versuchen, einen anderen DJ zu vermitteln.
– Der DJ wird frühestmöglich über seinen Ausfall informieren, und muss einen Nachweis erbringen. Bsp. Ein Ärztliches Attest.

Haftung

– Für Personen oder Sachschäden während der Veranstaltung, die von Besuchern/Gäste der Veranstaltung ausgehen, haftet der Veranstalter, die Veranstalterin.
– Sofern der DJ durch nicht von ihn zu verantwortende Umstände (Betriebsstörungen beim Auftragsgeber, Auftragsgeberin, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftragsgeber, die Auftragsgeberin kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, kein Recht auf Zurückhaltung der Zahlung. Ausgenommen sind die in Punkt 2 der AGB´s genannten Gründe.

Verpflegung, Getränke

– Alkoholfreie Getränke sowie Verpflegung werden vom Auftragsgeber, Auftragsgeberin gestellt, wenn dies limitiert ist, wird dies im Vertrag festgehalten.

Parkplatz, Zufahrt

– Für Ein- und Ausladen des Equipments ist für eine freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen.
– Ein kostenfreier Parkplatz für das Fahrzeug des DJs, in der Nähe des Veranstaltungsorts, ist vom Veranstalter, Veranstalterin zu gewährleisten.
– Bei größerer Entfernung vom Parkplatz zum Veranstaltungsort ist vom Veranstalter, Veranstalterin ein Helfer zum Be- und Entladen zu stellen.

Arbeitsplatz

– Der Veranstalter, die Veranstalterin ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz und Mobiliar (Bsp. Tisch, Stuhl) zur Verfügung gestellt wird, um seinen Arbeitsplatz ordnungsgemäß einzurichten.
– Der Auftraggeber, die Auftragsgeberin sorgt für die notwendige (abgesicherte) Stromanschlussmöglichkeit.
– Der Arbeitsplatz des DJ´s darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber, die Auftragsgeberin stellt sicher, dass das Equipment vor Sonnenschein, Regen und sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einen dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die Volle Gage des Vertrages fällig.

Änderungen


– Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform

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